Nutzung der Prozesskostenrechnung im Krankenhauscontrolling
Autor: | Anonym |
---|---|
EAN: | 9783346215130 |
eBook Format: | |
Sprache: | Deutsch |
Produktart: | eBook |
Veröffentlichungsdatum: | 29.07.2020 |
Kategorie: | |
Schlagworte: | Krankenhauscontrolling Prozesskostenrechnung |
36,99 €*
Versandkostenfrei
Die Verfügbarkeit wird nach ihrer Bestellung bei uns geprüft.
Bücher sind in der Regel innerhalb von 1-2 Werktagen abholbereit.
Masterarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Note: 1,0, Universität Augsburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel der Arbeit ist es, anhand eines ausführlichen Literaturüberblicks die Nutzung der Prozesskostenrechnung im Krankenhauscontrolling zu diskutieren. Dabei werden zunächst deren Grundzüge dargestellt. In diesem Zusammenhang erfolgt auch die Herausarbeitung der Rahmenbedingungen des deutschen Krankenhauswesens und die sich daraus ergebenden Besonderheiten für die Anwendung der Prozesskostenrechnung. Für jeden Menschen hat das Zitat spätestens dann Gültigkeit, wenn er selbst oder nahestehende Personen Krankheiten erleiden, die eine umfangreiche medizinische Versorgung erfordern. Demnach ist es naheliegend, dass die Gesundheitsausgaben in Deutschland sehr hoch sind und einen erheblichen Anteil am Bruttoinlandsprodukt ausmachen. Laut Statistischem Bundesamt beliefen sich diese im Jahr 2016 auf 356,5 Milliarden Euro und stellten somit 11,3 % des Bruttoinlandsproduktes dar. Daher wurde jeder neunte Euro für Gesundheit ausgegeben. Etwa 29% der Gesundheitsausgaben entfielen hierbei auf die Vergütung von Krankenhausleistungen, da die Gesamtkosten der Krankenhäuser insgesamt 101,7 Milliarden Euro umfassten.2 Im Wesentlichen bestanden diese aus Personalkosten in Höhe von 61,1 Milliarden Euro, Sachkosten in Höhe von 37,9 Milliarden Euro, Aufwendungen für den Ausbildungsfonds in Höhe von 1,4 Milliarden Euro sowie sonstigen Aufwendungen in Höhe von 1,3 Milliarden Euro. Die Personalkosten, deren Anteil bei 60% an den Gesamtkosten lag, können in Bezug auf den einzelnen Behandlungsfall als Gemeinkosten angesehen werden. Grund hierfür ist die Tatsache, dass im Krankenhausbereich ein Arzt bzw. eine Pflegekraft für mehrere Patienten gemeinsam Leistungen erbringt und in der Regel kein Akkordlohn, sondern ein Zeitlohn gezahlt wird. Seit der Einführung des G-DRG-Systems im Jahr 2003 spielt insbesondere die verursachungsgerechte Verrechnung der Gemeinkosten in Krankenhäusern eine sehr wichtige Rolle. Die Ursache hierfür ist, dass durch dieses System die Vergütung für die Patientenbehandlung vorgegeben wird und somit eine Steuerung des wirtschaftlichen Erfolgs über die Kosten erfolgen muss.