Nutzwertanalyse zur Markteinführung der Dentist Card im Hinblick auf Patienten, Zahnärzte und die Dentallabore

Vordiplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Offline-Marketing und Online-Marketing, Note: 1,3, Euro-Business-College Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Bis in die 70 er Jahre des 20. Jahrhunderts übernahmen die gesetzlichen Krankenkassen auf Zahnersatzleistungen noch 100 % der Kosten. Deshalb mussten die Patienten keinen Eigenanteil an ihrem gefertigten Zahnersatz leisten. Doch schon in den Folgejahren sank die Leistung der Krankenkassen auf 70 - 80 %. Ab 1982 ging dieser Prozess der Krankenkassen weiter abwärts. Die Reaktion der Patienten folgte sofort, denn deren Eigenanteil wuchs im Laufe der Jahre von 20% auf dann 50 %. Erst als durch Propaganda der Medien und Zeitungen im Jahre 1988 die Mitteilung publiziert wurde, dass der Eigenanteil des Zahnersatzes per Gesetz Anfang 1989 auf 50 % steigen sollte, löste dieses eine hohe Nachfrage nach Zahnersatz aus. Die Umsätze und Gewinne bei den Zahnärzten und Dentallaboren stiegen gewissermaßen von selbst, sodass in kaum einem anderen Gesundheitsbereich zu der Zeit mehr Geld verdient wurde als gerade hier. Auch die Jahre danach waren für Zahnmedizin und Zahntechnik gut, trotz des eigentlich hohen Eigenanteils des Patienten von 50%. Die Politik und die gesetzlichen Krankenkassen drosselten im Laufe der letzten 17 Jahre weiter stufenweise die Zuschüsse auf Zahnersatz. Trotz sinkender Umsätze war die Bonität der meisten Labore in Deutschland stets ausgeglichen. Ruinöse Zeiten sind faktisch erst seit der Einführung der neuen Gesundheitsreform vom 01.01.2005 (Festzuschusssystem) aufgetreten. Das Bundesministerium für Gesundheit sagt hierzu: ' (...) dass die Leistungen dem Wirtschaftlichkeitsgebot genügen müssen. Das heißt, sie müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten'. Im Vergleich zu den Vorjahren gibt es die 50 % tige Zuzahlung der Krankenkassen nur noch bei medizinischer Notwendigkeit und dem 'einfachsten' Zahnersatz. Zuzahlungen auf Gold, Keramik und Edelmetallen sind von den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen allgemein ausgeschlossen. Im Normalfall gewähren die gesetzlichen Krankenkassen heutzutage nur noch ca. 20 % Zuschuss auf Zahnersatz (inkl. Zahnarzthonorar). Die restlichen 80 % sind vom Versicherten in Form des Eigenanteils selbst zu tragen. Die Folge aus dieser politisch verordneten Maßnahme ist ein gravierender Rückgang der Umsätze in deutschen Zahnarztpraxen und Dentallaboren. [...]