Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften.

Das deutsche Staatskirchenrecht ist eine Disziplin im Umbruch. Der »Strukturwandel der Religion« (Säkularisierung, Individualisierung, Fundamentalierung) geht nicht spurlos am entsprechenden Rechtsgebiet vorbei. Gleiches gilt für die Europäisierung unserer Rechtsordnung. Und: Das deutsche Staatskirchenrecht ist eine Disziplin, die der eigenen Geschichte verbunden ist und von dort her ihre Prägung erfährt. Der Autor versucht diese Spannung des Staatskirchenrechts zwischen Tradition und Transformation am Beispiel der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften nachzuzeichnen. Im Vordergrund steht die systematische Darstellung des Rechtsstatus, den die nach Art. 137 V WRV korporierten Religionsgesellschaften im deutschen und europäischen Recht einnehmen. Herausgekommen ist ein »Kompendium des Religionsrechts«, in dem auf verfassungstheoretische Grundlagen ebenso eingegangen wird wie auf aktuelle Einzelfragen zur öffentlich-rechtlichen Rechtsform.

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