Öffentliche Belange im Auftragswesen und Europarecht.

Die Zulässigkeit sogenannter vergabefremder Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ist umstritten. Neu entfacht wurde dieser Streit in Deutschland vor kurzem durch das Gesetzesvorhaben zur Tariftreueerklärung. Obwohl das Gesetz am Bundesrat gescheitert ist, bleibt die Frage weiterhin aktuell, denn öffentliche Auftraggeber wollen auch bei ihrer Beschaffungstätigkeit insbesondere soziale, ökologische und strukturpolitische Ziele berücksichtigen. Der Europäische Gerichtshof hat nach den Urteilen Beentjes (1988) und Nord-Pas-de-Calais (2000) nun auch im Urteil Concordia Bus (2002) bestätigt, dass soziale bzw. ökologische Kriterien unter bestimmten Voraussetzungen mit Europarecht vereinbar sind. Alexander Schäfer untersucht, welche Vorgaben die europäischen Vergaberichtlinien und der EG-Vertrag an sogenannte vergabefremde Kriterien stellen. Dabei werden nicht nur die Marktfreiheiten, sondern auch das Beihilfe- und Kartellrecht des EG-Vertrages behandelt. In der Untersuchung kristallisiert sich heraus, dass es maßgeblich darauf ankommt, ob die Kriterien legitime Ziele nach dem EG-Vertrag verfolgen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren.

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