Öffentliche und private Durchsetzung des Kartellverbots von Art. 81 EG

Hans-Wilhelm Krüger vergleicht systematisch die öffentliche Durchsetzung durch die Kommission mit der privaten Durchsetzung durch andere Marktteilnehmer auf ihren Erfolg bei der Durchsetzung des gemeinschaftsrechtlichen Kartellverbots. Es zeigt sich die Unverzichtbarkeit der öffentlichen Durchsetzung.

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