Öffentlichkeit als Verfassungsprinzip

Das Wort 'Öffentlichkeit' kommt im Text des Grundgesetzes nur vor, wenn von ihrem Ausschluss die Rede ist. Gleichwohl ist die Publizität der Staatsgewalt unbestritten eine wesentliche Funktionsbedingung des Staates mit Bezug zu verschiedenen Verfassungsprinzipien. Die Arbeit unternimmt den Versuch der methodischen Begründung einer ungeschriebenen Norm des Verfassungsrechts und stellt ihr Verhältnis zu legitimer Geheimhaltung, zum Grundrecht der Informationsfreiheit sowie zum Informationsfreiheitsrecht dar.

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