Öffentlichkeit und Neue Medien im gerichtlichen Verfahren.

Twittern aus dem Gerichtssaal? Liveübertragungen einer Gerichtsverhandlung? Verteilung von Zuschauerplätzen im Gerichtssaal? Diese Fragen sind in der deutschen Gerichtsbarkeit höchst umstritten - und gelangten beispielsweise zu Beginn des NSU-Prozesses erneut verstärkt in die öffentliche Debatte. Christian Hirzebruch geht in seiner verfassungsrechtlichen Studie der Frage nach, wie die Judikative einer sich wandelnden und beschleunigenden Medienlandschaft begegnen soll: Wie können Öffentlichkeitsgrundsatz, Persönlichkeitsrechte und der Schutz eines geordneten Gerichtsverfahrens gleichermaßen gewahrt bleiben? Welche (Medien-)Öffentlichkeiten sollen im Gerichtssaal abgebildet sein? Der Autor verfolgt die These, dass Gerichtsöffentlichkeit nicht nur die Anwesenden im Gerichtssaal, sondern auch die Medienöffentlichkeit umfasst, und plädiert daher für eine adäquate Repräsentation der Vertreter möglichst verschiedener Medien während der Verhandlung - über die klassischen Medien Print und Rundfunk hinaus. Weiterhin gelangt Hirzebruch zu dem Schluss, dass eine Echtzeit-Textberichterstattung in Form von sog. Live-Tickern ebenso zulässig sein sollte wie eine audiovisuelle Übertragung bestimmter Verfahren, z.B. an Verfassungs- oder obersten Bundesgerichten.

Studied law in Bonn. 2013 First, 2018 Second State Examination in Law. 2013-2016 Research Associate at Bonn University. 2017 doctoral thesis in Bonn. 2018-2023 lawyer in Bonn. Since 2023 judge in the district of the Bonn Regional Court.