Ökonomische Wirkungen der Städtebauförderung in Mecklenburg-Vorpommern.

Hauptanliegen des Gutachtens ist eine Überprüfung der ökonomischen Wirkungen der Städtebauförderung in Ostdeutschland am Beispiel des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Im wesentlichen werden dazu die Wirkungszusammenhänge zwischen Mitteleinsatz und ökonomisch relevanten Zielgrößen (Bündelung öffentlicher Investitionen, Anstoß privater Investitionen, Effekte auf Bauvolumen und Beschäftigung, Verbesserung der Standortattraktivität) untersucht. Die ökonomischen Wirkungen sind nach den Ergebnissen der Untersuchung in Mecklenburg-Vorpommern günstiger als in den alten Bundesländern zu bewerten. Alle für das Jahr 2000 geschätzten Wirkungskoeffizienten, aber auch die sehr aussagekräftigen Anstoßkoeffizienten für private Investitionen durch alle öffentlich aufgewandten Mittel sowohl innerhalb als auch außerhalb der Sanierungsgebiete bereits für das Jahr 1996, liegen über den vergleichbaren Werten für Westdeutschland. Aufgrund der im Vergleich zu Westdeutschland hohen Konzentration von Städtebauförderungsmitteln des Bundes und des Landes in einem vergleichsweise kurzen Zeitraum und dem noch nicht abgeschlossenen Stand der Sanierungsmaßnahmen in dem neuen Bundesland liegen die Wirkungskoeffizienten der Städtebauförderungsmittel allein allerdings bis zum Jahre 1996 noch unter dem westdeutschen Niveau. Die Wirkungen der Städtebauförderung auf die Beschäftigung können in der Weise geschätzt werden, daß in Mecklenburg-Vorpommern im Jahre 1996 allein durch in Sanierungsgebieten angestoßene Bauleistungen etwa 30 000 Arbeitsplätze erhalten oder geschaffen wurden. Der direkte Beschäftigungseffekt - also im wesentlichen die Beschäftigung in den Sanierungsgebieten selbst - betrug etwa 15 200. Darüber hinaus ergab die Untersuchung, daß die Städtebauförderung in erheblichem Maße zur Steigerung der Standortattraktivität der Städte Mecklenburg-Vorpommerns beiträgt. Gut drei Viertel der dazu befragten Betriebe schreiben der Stadtsanierung eine hohe oder sehr hohe Bedeutung zu.