Österreichs Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB).

Am 1. Juni 1811 wurde das 'Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch' (ABGB) kundgemacht und trat am 1. Januar 1812 in Kraft. Damit erhielt die Habsburgermonarchie, zeitweise unter Einschluss Ungarns, ein einheitliches Privatrecht. Das ABGB zeichnete sich in seiner ursprünglichen Fassung durch eine vernunftrechtliche und daher logische Konstruktion sowie durch eine prägnante und dennoch volkstümliche Sprache aus. Dem multinationalen Charakter Österreich-Ungarns wurde es durch eine Vielzahl von Übersetzungen gerecht. Die Darstellung seiner Geltung außerhalb der heutigen österreichischen Staatsgrenzen - in Liechtenstein, Ungarn, der Woiwodina, Kroatien-Slawonien, Polen, Tschechoslowakei und Italien - veranschaulicht ebenso wie die Erläuterung seines Einflusses auf Deutschland, die Schweiz und Serbien die maßgebliche Bedeutung des ABGB für die europäische Gesetzgebungsgeschichte.

Mag. Dr. Elisabeth Berger, geboren am 17. Juni 1963 in Waidhofen/Thaya (NÖ), war von 1995 bis 2010 Assistentin am Institut für Rechts- und Verfassungsgeschichte der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Neben ihrer Dissertation ('Erwerb und Änderung des Familiennamens', 2001) veröffentlichte sie zahlreiche Arbeiten wie z. B. zur Geschichte der Anwaltschaft und des Frauenstudiums sowie zum österreichischen und liechtensteinischen Privatrecht (insb. 'Rezeption im liechtensteinischen Privatrecht unter besonderer Berücksichtigung des ABGB', 2. Aufl. 2011).

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