Objektive Zurechnung und Tatherrschaft

Seit Jahrzehnten werden die Fälle der eigenverantwortlichen Selbst- und der einverständlichen Fremdgefährdung sowohl in der Rechtsprechung als auch von der herrschenden Lehre als Konstellationen der objektiven Zurechnung behandelt, wobei ihre inhaltliche Abgrenzung mithilfe des Tatherrschaftskriteriums aus der Beteiligungsdogmatik erfolgt. Dies verwundert nach Ansicht der Autorin, da die Rechtsfiguren der objektiven Zurechnung sowie der Beteiligung nach herrschender Meinung zwei dogmatisch und verbrechenssystematisch voneinander zu unterscheidende Kategorien sind. Daher untersucht sie ausführlich sowohl die Fälle der Selbst- und Fremdgefährdung als auch das Verhältnis der beiden Kategorien zueinander. Die Autorin gelangt zu dem Schluss, dass das herrschende dualistische Verständnis von Zurechnung und Beteiligung nicht überzeugt und vielmehr von einem einheitlichen Zurechnungstatbestand, der sowohl die Kategorie der objektiven Zurechnung als auch der Beteiligung umfasst, auszugehen ist.