Offenbarung als Bedingung der Möglichkeit von Schrift und Tradition

Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Theologie - Historische Theologie, Kirchengeschichte, Note: 2,0, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (Katholisch-Theologische Fakultät), Veranstaltung: Quellen der Quelle - Das spannende Verhältnis von Heiliger Schrift und Tradition, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Lauf der Geschichte hat sich Gott viele Male den Menschen liebevoll zugetan, mit ihnen verkehrt und zu ihnen gesprochen. Er selbst war es, der sich Moses zuwandte und ihm mit seinen Namen für alle Zeiten offenbarte. Es entsprang seinem ewigem Ratschluss sich dem Menschengeschlecht zuzuwenden und unter Fleischgestalt in die Welt zu kommen. Nur aus dieser Offenbarungstat heraus gründend kann sich letztlich jede Frage der Verhältnisbestimmung von Schrift und Tradition verstehen. In der Vergangenheit ist diese Frage vielfach gestellt und zu beantworten versucht worden. Von lehramtlicher Seite reagierte das Konzil von Trient mit der Definition, dass der Offenbarung 'Wahrheit und Ordnung in geschriebenen Büchern und ungeschriebenen Überlieferungen enthalten ist'. Die beiden nachfolgenden Vatikanischen Konzile reihen sich durch ihr Bekenntnis der Kontinuität zu Trient in diese Bestimmung ein. Wer die Mühen der Lektüre der Konzilskonstitutionen 'Dei Filius' und 'Dei Verbum' auf sich nimmt, wird einen einschneidenden Wandel des Offenbarungsverständnisses feststellen können. Im theologischen Sprachgebrauch haben sich als termini technici die Bezeichnungen 'instruktionstheoretisches' bzw. 'kommunikationstheoretisches' Offenbarungsmodell eingebürgert. Die Umbenennung lässt erkennen, 'dass im Makrobereich des übergreifenden Offenbarungsdenkens mehrfach ein einschneidender Paradigmenwechsel stattgefunden hat.' Gegenstand dieser Arbeit wird die Gegenüberstellung beider Offenbarungsmodelle sein, um so den im Vergleich markierten Wandel darstellen zu können. Sie will sich also weniger um die Verhältnisbestimmung von Schrift und Überlieferung, als um Offenbarung als Grundbedingung der Möglichkeit beider bemühen.

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