Offener und eingehegter Diskurs.

Johann Braun beschreibt das juristische Denken auf eine ungewohnte Weise, nämlich als ein Zusammenspiel zweier gegenläufiger Bewegungen. Danach stellt sich die Rechtsfindung mit Hilfe des Gesetzes als ein formal eingeschränkter Diskurs dar, bei dem im Vergleich zu einem nicht formalisierten praktischen Diskurs zahlreiche an sich mögliche Argumente und andere Umstände ausgeblendet werden. Das führt zur Reduktion rechtlicher Komplexität und erleichtert die Entscheidung anstehender Rechtsstreitigkeiten ungemein. Je weiter der rechtliche Horizont jedoch gespannt wird, je mehr Probleme in den Blick gefasst werden, desto mehr verschaffen sich die ausgeklammerten Gesichtspunkte dennoch Geltung. Das dadurch bewirkte Zusammenspiel formaler und inhaltlicher Momente, von positivem Recht und vorpositiver Rechtsrichtigkeit, ermöglicht einen Blick hinter die Kulissen juristischer Methodik und liefert den Schlüssel zum Verständnis dessen, wie Juristen wirklich denken und argumentieren.

Johann Braun studied law in Heidelberg and Mannheim and passed both state law exams. In 1979 he received his doctorate under Hans-Martin Pawlowski on a civil procedural topic and in 1982 he habilitated in the subjects of civil procedural law, civil law, legal philosophy and the history of private law in modern times. From 1983 to 1988 he was full professor in Trier and from 1988 to 2011 in Passau. He has been retired since 2011. He is the author of numerous books and essays on legal dogma, legal philosophy and contemporary history.

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