Operative Polizeiarbeit in Polen und in Deutschland.

Am Beispiel des Rechtschutzes vor Überwachungsmaßnahmen zeigt der Autor, dass Polen und Deutschland, trotz ähnlicher Grundrechtskataloge in ihren jeweiligen Verfassungen, gegensätzliche Positionen vertreten. Während in Deutschland dem Betroffenen weitgehende Rechtschutzinstrumente zustehen, sind diese in Polen nicht immer gewährleistet. Anhand der Rechtsprechungsanalyse des BVerfG und des polnischen VerfGH wird deutlich, dass die Entscheidungen zwar eine ähnliche Richtung anzeigen, ihre Umsetzung und Reichweite jedoch unterschiedlich ausfallen. Große Bedeutung hat dabei die Position des jeweiligen Verfassungsgerichts und die Einstellung der politischen Klasse. Auf der Metaebene resultiert das Rechtsschutzniveau aus einem Grundrechtsverständnis, das in beiden Ländern, vor allem im Hinblick auf die abwehrrechtliche Dimension der Grundrechte, verschieden gestaltet ist.

Jan Muszy?ski, graduate of the Law Faculty of Adam Mickiewicz University in Pozna?. 2013-2018 Ph.D. student of the Law and Economics Faculty of the University Bayreuth. Scholarship holder of the Konrad Adenauer Foundation. Idea provider and organizer of conferences of Ph.D. students from the universities Pozna? and Bayreuth: »The human as citizen and consumer«. He works in a German-Polish Law office in Pozna? and is a member of German-Polish-Association in Bayreuth. His research topics include surveillance measures in Poland and Germany, sociology of law and constitutional law.