Opferentschädigung als Sozialleistungstatbestand

Wer als unschuldiges Opfer eines vorsätzlichen, tätlichen Angriffs unter gesundheitlichen Folgen leidet, hat nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) Anspruch auf eine Entschädigung vom Staat. Doch wie gestalten sich die rechtliche Grundlage dieses aus staatlichen Mitteln finanzierten Entschädigungsmodells, der internationale Geltungsbereich und dessen Anknüpfungsmomente? Jeannine Dinnebier geht diesen Fragen nach, klärt die Begriffe des "tätlichen Angriffs", der "Mitverursachung" und "Unbilligkeit" und plädiert darüber hinaus für eine Öffnung des personellen Geltungsbereichs bei Inlandstaten mittels einer Anknüpfung des OEG an den Tatort.