Ordnungswidrigkeiten in Rundfunk und Telemedien

Das Rechtshandbuch stellt die Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten in Online-Medien (Rundfunk und Telemedien) mit ihren Besonderheiten dar. Es konzentriert sich auf die Gesichtspunkte, die in der Praxis eine Rolle spielen. Damit versetzt es Leser in die Lage, einen durchschnittlichen Alltagsfall im rundfunkrechtlichen Bußgeldverfahren ohne weitere Spezialliteratur zu lösen. Das Werk ist unverzichtbar für die Compliance bei privaten Rundfunkveranstaltern, Anbietern von rundfunkähnlichen Telemedien, Medienplattformen, Benutzeroberflächen, Medienintermediären und sonstigen Telemedien. Es wendet sich zudem an Studierende mit medienrechtlichem Studienschwerpunkt, an Landesmedienanstalten als nach §§ 35, 36 OWiG zuständige Verwaltungsbehörden sowie an Staatsanwaltschaften und Strafgerichte, aber ebenso und nicht zuletzt an die Verteidigerinnen und Verteidiger im Bußgeldverfahren.



Professor Roland Bornemann, geboren 1955 in Hagen/Westf., ist seit April 2021 als Rechtsanwalt von der Rechtsanwaltskammer München zugelassen. Zuvor war er über 30 Jahre im Bereich Recht der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) tätig, den er seit 1991 geleitet hat. Er studierte an den Universitäten Regensburg und Würzburg sowie an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer (aktuelle Bezeichnung: Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer) und legte beide juristische Staatsexamina in Würzburg ab. 1983 trat er als Regierungsrat z. A. in den bayerischen Staatsdienst ein. Nach einer Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverwaltungsgericht wurde er als Abteilungsleiter an das Landratsamt Fürstenfeldbruck versetzt. Bis zu seinem Wechsel zur BLM war er nebenberuflich als Referendararbeitsgemeinschaftsleiter und als Lehrbeauftragter an der Bayerischen Beamtenfachhochschule tätig. Seit 2002 lehrt er Medienstraf- und -ordnungswidrigkeitenrecht im Weiterbildungsstudiengang Medienrecht in Mainz. 2011 wurde er auf Vorschlag des Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften vom rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten zum Honorarprofessor an der Universität Mainz ernannt.

Roland Bornemann ist Mitherausgeber des Nomos-Kommentars zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sowie des Kommentars zum Bayerischen Mediengesetz mit Medienstaatsvertrag und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und Mitautor bei mehreren wissenschaftlichen Werken sowie Autor zahlreicher Beiträge in Fachzeitschriften.

Professor Dr. Steffen Rittig, LL.M., geboren 1975, ist Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit. Zuvor war er Professor an der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung, Ministerialbeamter in der Polizeiabteilung des Ministeriums den Innern und für Sport Rheinland-Pfalz, hauptamtlicher Dozent an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz und der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz sowie als Rechtsanwalt tätig. Er studierte Rechtswissenschaften und Medienrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz sowie Verwaltungswissenschaften an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Seine medien- und strafverfahrensrechtliche Dissertation an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz wurde mit dem Dissertationspreis der Dr.-Feldbausch-Stiftung sowie mit dem Preis der Deutschen Hochschule der Polizei für herausragende wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet der Inneren Sicherheit ausgezeichnet. Regelmäßig hat er Lehraufträge an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster, der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz sowie an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg, wo er auch als assoziiertes Mitglied am Institut für Angewandte Forschung tätig ist. Seine Forschungs- und Publikationsschwerpunkte liegen im öffentlichen Medienrecht, im Strafverfahrensrecht sowie im Strafrecht.

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