Ordo testamenti

Das vorklassische römische Testament diente überindividuellen Zwecken. Es sollte die Überleitung des Verantwortungsbereichs eines pater familias auf einen Nachfolger bewirken. Die Testierpraxis und ihre rechtliche Bewertung waren durch ausgeprägtes Pflichtendenken gekennzeichnet. Martin Avenarius behandelt die Ordnungsvorgaben, die den Testator im vorklassischen Denken leiteteten, sowie diejenigen Instrumente des Rechts, die ihrer Anwendung auf die jeweilige Gesamtheit von gewaltunterworfenen Menschen, Vermögen und Kultverpflichtungen dienten. Sie musste in ihrer Ordnung und Eigenart möglichst erhalten bleiben, wenn auch unter neuer Verantwortung. Im cavere des Testators kam die sorgfältige Orientierung an den Vorgaben zum Ausdruck. So diente das Testament dem Erblasser dazu, die Familienordnung auf eine neue Generation zu übertragen und die Stellung der Familie in der Gemeinschaft zu bewahren.

Geboren 1965; Studium der Rechtswissenschaft und Slavischen Philologie in Göttingen, Neapel und Wien; 1991 Erstes juristisches Staatsexamen; 1992 Promotion; 1995 Zweites juristisches Staatsexamen; 2002 Habilitation (Göttingen); seit 2003 Professor für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Neuere Privatrechtsgeschichte an der Universität zu Köln.

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