Organisations- und Verhaltenspflichten in der Anlageberatung nach Inkrafttreten des AnsFuG

Die 2007 begonnene Finanzkrise und insbesondere der Zusammenbruch der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers im Jahr 2008 lösten auch in Deutschland eine breite Debatte über den Schutz der Anleger aus. Dies nahm auch der Gesetzgeber zum Anlass, den zu Tage getretenen Defiziten entgegenzuwirken. Mit Inkrafttreten des Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes (AnsFuG) wurden in der Folge u. a. zwei Anlegerschutzinstrumente in das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) eingeführt, die besondere praktische Relevanz für Wertpapierdienstleistungsunternehmen haben: das Produktinformationsblatt gem. § 31 Abs. 3a WpHG sowie das Mitarbeiter- und Beschwerderegister gem. § 34d WpHG. Konstantin Laban untersucht die Ziele des deutschen Gesetzgebers zu diesen beiden Anlegerschutzinstrumenten und evaluiert deren rechtliche Umsetzung durch das AnsFuG. Den Evaluationsergebnissen werden die primären Ziele des Kapitalmarktrechts gegenübergestellt und anschließend die erforderlichen Anpassungen in den relevanten Rechtsvorschriften abgeleitet. Dies betrifft neben dem WpHG insbesondere auch dessen flankierende Verordnungen.