Organpflicht und Rechtsdurchsetzung

Christoph Andreas Weber analysiert die gesellschaftsrechtlichen Pflichten des Vorstands der Aktiengesellschaft im Hinblick auf Rechtsverstöße mit Unternehmensbezug: Der Vorstand verletzt Pflichten gegenüber 'seiner' Gesellschaft, wenn er im Rahmen seiner Tätigkeit selbst gegen Gesetze verstößt (Legalitätspflicht) oder keine hinreichenden Maßnahmen gegen Rechtsverstöße von Mitarbeitern ergreift (Legalitätsdurchsetzungs-pflicht). Aber weshalb ist ein solches Verhalten auch im Innenverhältnis zur Aktiengesellschaft pflichtwidrig, selbst wenn diese davon vielleicht sogar wirtschaftlich profitiert? Das Privatrecht wird hier in den Dienst der Rechtsdurchsetzung im öffentlichen Interesse gestellt. Mithilfe einer rechtsdogmatischen, rechtsökonomischen und in Teilen auch rechtsvergleichenden Methodik zeichnet der Autor ein differenziertes Bild von den Möglichkeiten und Grenzen dieses Ansatzes und seiner Einbettung in die gesellschaftsrechtliche Dogmatik und leistet damit Grundlagenarbeit zur Compliance-Diskussion im Gesellschaftsrecht.

Geboren 1979; Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg i. Br. und Heidelberg; Rechtsreferendariat in Mannheim; 2011 Promotion (Tübingen); Habilitand und akademischer Rat a. Z. am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht der Ludwig-Maximilians-Universität; 202? Habilitation; Privatdozent und Akademischer Oberrat auf Zeit ebendort; Lehrstuhlvertretungen in Frankfurt am Main und Konstanz; Rechtsanwalt in Frankfurt am Main.

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