Ottos II. und Theophanus Heiratsurkunde
Autor: | Markus Biewald |
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EAN: | 9783656581567 |
eBook Format: | |
Sprache: | Deutsch |
Produktart: | eBook |
Veröffentlichungsdatum: | 24.01.2014 |
Untertitel: | Die Untersuchung der Diplome DD O. II. 21 und DD O. II. 76, ihre Kontextualisierung in die Zeit Ottonischer Herrschaft und eine Auseinandersetzung mit deren eigentlichem Rechtsinhalt |
Kategorie: | |
Schlagworte: | auseinandersetzung diplome heiratsurkunde herrschaft kontextualisierung ottonischer ottos rechtsinhalt theophanus untersuchung zeit |
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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,7, Universität Leipzig (Historisches Seminar), Veranstaltung: Die Bezeichnungen von europäischen Herrschern und Herrscherinnen in zeitgenössischen Quellen (10.-12. Jhdt.), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Erforschung des Mittelalters stützt sich, sieht man von Ausgrabungen diverser Burgen und dementsprechenden archäologischen Untersuchungen ab, im Wesentlichen auf schriftliche Quellen. Neben Viten und Chroniken stellen die Diplome, die Urkunden der weltlichen und geistlichen Großen, eine unverzichtbare Fülle von Informationen für die Mediävistik dar. Für die Zeitgenossen waren sie ebenfalls ein unerlässliches Gut, galten sie doch inhaltlich nicht nur der Rechtsverbindlichkeit und Legitimierung von Schenkungen, Gewährung des Münzrechts oder Klostergründungen. Auch waren sie Ausdruck der Beziehung der jeweiligen Herrscher zu ihren Untertanen und fungierten u.a. durch das Siegel, das Herrschermonogramm und die aufwendig gestaltete Elongata, zusammengefasst also durch die äußere Erscheinung, als Vermittlungsobjekt zwischen jenen Parteien im System mittelalterlicher Königsherrschaft. Zuständig für die Entstehung und Anfertigung der Diplome war in erster Linie die capella regis, die Hofkapelle, mit dem ihr an der Spitze stehenden Erzkapellan. Aus ihr entstand später die Kanzlei, welche eine der wichtigsten ,,Institutionen' des Reisekönigtums im Ottonischen Zeitalter des 10. und 11. Jhdt. war. Als nennenswert erweist sich aus jener Zeit nicht nur der für die Diplomatik nicht unbedeutende Umstand der Veränderung des Urkundensiegels, sondern auch die sogenannte Heiratsurkunde Ottos II. und Theophanu aus dem Jahre 972. Sie macht auf unverkennbare Weise die politischen und kulturellen Beziehungen des Ottonischen mit dem Oströmischen Reich deutlich, obgleich ihr Inhalt und der, einer sich ihr thematisch anschließenden Urkunde aus dem Jahr 974, sich nicht ausschließlich jenem bilateralen Gefüge unterwirft.