Outboundinvestitionen in Indien

Inhaltsangabe:Einleitung: 8,8 Prozent durchschnittliches Wirtschaftswachstum! Während in den USA von Rezession die Rede ist, das deutsche Bruttoinlandsprodukt in 2008 nur dank eines starken ersten Quartals noch um 1,7 Prozent wuchs – Tendenz fallend –, expandiert die indische Volkswirtschaft seit fünf Jahren ungebrochen. Im abgelaufenen Haushaltsjahr wuchs im weltweiten Vergleich nur China stärker. Imposant ist auch die Zunahme an ausländischen Direktinvestitionen. Im Vergleich zum Vorjahr verzeichneten sie einen Anstieg um 54 Prozent. Von den knapp 30 Mrd. US-Dollar, die 2007/2008 in die indische Wirtschaft flossen, kamen rund 293 Mio. USD aus Deutschland. Das Motiv der Investoren ist einfach: am rasanten Wirtschaftswachstum Indiens mit einem Markt von über 1.000.000.000 Menschen teilhaben. Die Präsenz vor Ort ist in diesem Zusammenhang ein wichtiger Faktor. Realisieren lässt sich dies entweder durch Gründung einer Tochtergesellschaft oder einer Betriebstätte. Für die Wahl zwischen diesen beiden Formen von Outboundinvestitionen sind vor allem steuerliche Aspekte von Bedeutung. Insofern besteht das übergeordnete Erkenntnisinteresse dieser Arbeit darin, Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der steuerlichen Behandlung von Tochtergesellschaften auf der einen und Betriebstätten auf der anderen Seite herauszuarbeiten. Darüber hinaus werden die Grundprinzipien der Vermögenssteuer und Einkommenssteuer in Indien, sowie deren Konsequenzen für eine indische Tochtergesellschaft bzw. Betriebstätte, dargestellt. Auch deren Auswirkungen auf der Gesellschaftsebene einer deutschen Kapitalgesellschaft werden betrachtet. Des Weiteren soll auch die Frage nach den gesellschaftsrechtlichen Aspekten kurz beleuchtet werden. Eine Besonderheit des indischen Steuerrechts besteht darin, dass der Großteil der Regelungen, die für Tochtergesellschaften bindend sind, auch eins zu eins auf Betriebstätten zu übertragen sind. Um dies zu vertiefen, beschäftigt sich Kapitel 2 sowohl mit den Vorschriften, die beide Gesellschaftsformen gleichermaßen betreffen, als auch den für die Tochtergesellschaft spezifischen Sonderfällen. Zur besseren Abgrenzung wird auf die Regelungen, die lediglich auf inländische Gesellschaften Anwendung finden, hingewiesen. Die Darstellung der wenigen, nur für die Betriebstätte geltenden Abweichungen wird dagegen in Kapitel 3 vorgenommen. Somit werden in Abschnitt 2.1 zunächst die Tochtergesellschaft in Form einer Kapitalgesellschaft vorgestellt und - zum [...]