Parteiausschluß und Verfassung.

Die Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die an der politischen Willensbildung des Volkes teilhaben. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Ihrer Staatlichkeit zuwider praktizieren die Parteien die Grundrechte nicht als verbindliche Maximen. Parteimitgliedern droht der Parteiausschluß, wenn ihr Gebrauch der bürgerlichen Freiheiten, zumal ihre Meinungs-äußerungen, gegen die Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt und der Partei schweren Schaden zufügt. Die Geschlossenheit ist das wichtigste Gut der parteilichen Parteien, nicht die bestmöglichen Erkenntnisse von Sein und Sollen. Parteiführer wollen Macht, Parteimitglieder wollen Mandate und Posten. Bürger, die um des Gemeinwohls willen auf Wahrheit und Richtigkeit bedacht sind, können in den oligarchischen Parteien nur schwer Wirkung entfalten. Der Rechtsschutz in den Parteien leidet Not. Die staatlichen Gerichte lassen den Schiedsgerichten der Parteien einen übermäßigen Spielraum für Parteiausschlüsse.

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