Parteien und Repräsentation durch Parlamentarier. Sind die Parteien in deutschen Parlamenten Repräsentanten des ganzen Volkes oder Vertreter eigener Interessen?

Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 2,0, Universität Duisburg-Essen (Politikwissenschaft), Veranstaltung: Legitimität und Funktionalität - Grundlegende und gegenwärtige Elemente der Parlamentarismustheorie, Sprache: Deutsch, Abstract: Schon Max Weber hat bereits 1921 in seinem Werk ¿Wirtschaft und Gesellschaft¿ die Eigenschaften von Parteien dahingehend unterschieden, dass sie sich entweder an persönlichen Interessen, oder an sachlichen Zielen orientieren können. Doch gibt es eine solche Differenzierung auch heute noch? Vertreten die Parteien in den Parlamenten das Volk, oder sich selber? Der Forschungsbericht zum Thema Parteien und Repräsentation durch Parlamentarier soll genau das herausfinden. Im Zuge des Seminars ¿Legitimität und Funktionalität - Grundlegende und gegenwärtige Elemente der Parlamentarismustheorie¿ werden die theoretischen Ausarbeitungen zu verschiedenen parlamentarismustheoretischen Ansätzen anhand der Wirklichkeit überprüft. Das Erkenntnisinteresse dieser Arbeit liegt in der Beantwortung der Frage, ob die Parteien in deutschen Parlamenten Repräsentanten des ganzen Volks, oder Vertreter von eigenen Interessen sind. Dazu wurde der Forschungsbericht zunächst in einen theoretischen und einen empirischen Teil gegliedert, um im Anschluss die Erkenntnisse aus beiden Teilen zusammenzuführen. Im Theoretischen Ausgangspunkt geht es zunächst darum zu definieren, was eigentlich unter Repräsentation, oder dem Volk zu verstehen ist. Im Anschluss erfolgt die Betrachtung parlamentarismustheoretischer Ansätze. In dem Kapitel ¿Die Parteien und das Volk¿ wird auf die Parteienstaatslehre und das daraus folgende Verhältnis von Parteien ¿ Parlamentarier ¿ Volk von dem ehemaligen Bundesverfassungsrichter Gerhard Leibholz eingegangen. Um nicht nur einseitig die Ansichten Leibholz¿s zu betrachten, wird in dem Kapitel ¿Politische Klasse und Fiktion¿ die Auffassung des Verfassungsrechtlers Hans Herbert von Arnim diskutiert. Von Arnim ist ein Kritiker der Parteienstaatslehre nach Leibholz und stellt seine Sicht der Repräsentation und Volkssouveränität in der Bundesrepublik Deutschland dar. Da das Hauptwerk ¿Die Deutschlandakte¿ von von Arnim narrativ verfasst wurde, wird im Anschluss kurz auf die Kommentierung der Parteienstaatslehre von dem Parteienforscher Franz Walter eingegangen. Walter greift in einzelnen Aspekten die Argumente Leibholz¿s auf und überprüft sie mit Beispielen an der Wirklichkeit. Nach der Betrachtung der theoretischen Ausführungen wird eine These hergeleitet, die es im empirischen Teil zu überprüfen gilt, um anschließend die Forschungsfrage zu beantworten. Hierbei handelt es sich um ein so genanntes deduktives Vorgehen.