Parteifinanzierung in Deutschland

Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 2,3, Ruhr-Universität Bochum (Institut für Politische Wissenschaften), Veranstaltung: Parteiensysteme in der Bundesrepublik Deutschland, Sprache: Deutsch, Abstract: Die nachfolgende Hausarbeit ist im Rahmen der Übung 'Parteiensysteme in der Bundesrepublik Deutschland' entstanden. In dieser wird die Parteifinanzierung in der Bundesrepublik Deutschland zuallererst im allgemein-historischen Kontext beleuchtet um im Anschluss daran beispielhaft die aktuelle Finanzsituation der Freien Demokratischen Partei, FDP, darzustellen. Eine staatliche Finanzierung wie es das Parteiengesetz heute vorsieht, gab es vor 1949 nicht. Zwar brachte Gustav Stresemann im Jahre 1928 einmal eine Wahlkampfkostenerstattung ins Gespräch, diese wurde allerdings nicht verwirklicht. Auf Bitten des preußischen Innenministers Severing gewährte der Reichsfinanzminister Dietrich im Jahre 1932 einen einmaligen Wahlkampfkostenzuschuss in Höhe von 1,8 Millionen Euro. Um einen Sieg Hitlers zu vermeiden wurden die Gelder an die Parteien vergeben, die eine Kandidatur Hindenburgs unterstützten. (Zentrum, Deutsche Staatspartei, SPD). Eine weitere einmalige staatliche Parteifinanzierung erfolgte im Jahre 1949. Die Parteien, die durch die Währungsreform finanziell nicht gut dastanden, wurde ein Kredit durch die Landesregierungen gewährt. Auf die Rückzahlung der Kredite wurde verzichtet.

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