Patientenautonomie im Strafrecht

Die Patientenautonomie hat sowohl im Strafrecht als auch in der medizinischen Praxis eine existenzielle Bedeutung. An ihr bemisst sich, ob ein ärztlicher Eingriff erlaubt oder rechtswidrig ist. Die Patientenautonomie entscheidet bei ärztlichen Heileingriffen, in Situationen am Ende des Lebens, in Fällen der Zwangsbehandlungen, der nichttherapeutischen Behandlungen und anderen Bereichen über die Strafbarkeit des Arztes und das weitere Schicksal des Patienten. Dabei zeigt sich, dass die bisherige Legitimationsfigur der Einwilligung nach Aufklärung, die stellvertretend für die Selbstbestimmung verwendet wird, der Vielgestaltigkeit der Situationen nicht ausreichend Rechnung trägt. Dorothea Magnus entwickelt daher ein eigenes Konzept zur Patientenautonomie, das aus ethischer Sicht tragfähig, für die medizinische Praxis brauchbar und für das Strafrecht einsetzbar ist.

Geboren 1975; Studium der Rechtswissenschaft in Hamburg und Rom; 2006 Promotion; 2007 Master of Laws (LL.M.), San Diego, USA; wissenschaftliche Assistentin und Habilitandin am Lehrstuhl für Strafrecht und Rechtsphilosophie der Universität Hamburg; 10/2013- 10/2014 Vertretungsprofessorin ebenda; 2014 Habilitation; Sommer 2014 Forschungsaufenthalt an der New York University (NYU), USA; derzeit Privatdozentin an der Universität Hamburg.

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