Patientenverfügung für einen würdigen Tod bei nicht mehr bestehender Kommunikationsfähigkeit

Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, Hochschule Schmalkalden, ehem. Fachhochschule Schmalkalden (Fachhochschule Schmalkalden), Veranstaltung: Recht des Generationswechsels, Sprache: Deutsch, Abstract: Oft kommt es vor, dass ein Mensch durch einen Unfall oder eine unheilbare Krankheit in eine Situation gerät, in welcher er nur noch durch Geräte am Leben gehalten werden kann und der Tod unvermeidlich ist. Meist ist er dann selbst nicht mehr in der Lage, eigene Entscheidungen über Behandlungsmöglichkeiten zu treffen und so z.B. seine Einwilligung zu lebensverlängernden Maßnahmen zu geben. Solche Situationen können sowohl für den Patienten als auch für seine Angehörigen sehr belastend sein. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, zur Vorsorge eine Patientenverfügung aufzusetzen. Eine klare Trennung der einzelnen Abschnitte fällt sehr schwer, jedoch soll diese Hausarbeit eingangs klären, was eine Patientenverfügung ist, was sie beinhalten sollte, wo man zu diesem Thema Hilfe erhalten kann und was sonst an Grundkenntnissen nötig ist. Zum Thema Patientenverfügung gibt es bisher keine gesetzliche Regelung. Die Probleme die sich dadurch in der Praxis ergeben, sollen im zweiten Teil dieser Arbeit aufgeführt werden. Um diesen Problemen im Bereich der Patientenverfügung entgegenzuwirken, hat sich der Deutsche Juristentag im Jahr 2006 mit der Thematik 'Patientenautonomie und Strafrecht bei der Sterbebegleitung' auseinandergesetzt. Ein Überblick über die Reformvorschläge und letztendlichen Beschlüsse im zivilrechtlichen Bereich dieses Themas, sowie die Kritik an diesen Beschlüssen soll im letzten Teil der Arbeit wiedergegeben werden. Ein Mensch kann durch eine Patientenverfügung festlegen, welche Behandlungen vorgenommen und welche unterlassen werden sollen, sollte er einmal in die Lage geraten, nicht mehr selber Entscheidungen über bestimmte medizinische Maßnahmen treffen zu können oder diesen zuzustimmen. Die PV wendet sich also direkt an die behandelnden Ärzte oder an das Pflegepersonal. Aber auch für Verwandte, Betreuer und Freunde ist die PV ein guter Anhaltspunkt, um zu erforschen, was der Patient im Ernstfall möchte. Voraussetzung, damit eine PV wirksam wird, ist also die fehlende Einwilligungsfähigkeit des Patienten. Diese ist gegeben, wenn der Patient die Folgen und Risiken seiner Entscheidung nicht mehr abschätzen kann oder aufgrund seines körperlichen Zustandes, wie z.B. Koma, nicht mehr in der Lage ist, eine Willensäußerung von sich zu geben. Aus juristischer Sicht handelt es sich bei der PV also um eine Willenserklärung. Diese kann jederzeit widerrufen werden.

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