Personalvertretungsgesetz Brandenburg

Das Landespersonalvertretungsgesetz Brandenburg ist 1993 in Kraft getreten und wurde seither nur punktuell geändert. Die Entwicklungen der vergangenen Jahre und Jahrzehnte machen es erforderlich, das Gesetz in die Zeit zu stellen und damit den Erfordernissen einer modernen und zukunftsfähigen Verwaltung Rechnung zu tragen. Dies betrifft z.B. die elektronische Kommunikation, die Nutzung von Videound Telefonkonferenzen und die technische Ausstattung der Personalräte. Aber auch in Bezug auf die Wahl, die Geschäftsführung und Rechtsstellung der Personalvertretungen sind Änderungen im Gesetz notwendig. Die achte Auflage des Basiskommentars erläutert die Vorschriften des umfassend novellierten und modernisierten Gesetzes. Aktuelle Rechtsprechung, insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts, des OVG Berlin-Brandenburg und des Bundesarbeitsgerichts sind eingearbeitet. Damit bietet der Kommentar eine zuverlässige Orientierungshilfe für alle, die mit dem Personalvertretungsgesetz Brandenburg in der Praxis arbeiten. Er will dazu beitragen, dass Personalräte, Jugend- und Auszubildendenvertretungen wie auch andere Gremien ihre Rechte und Befugnisse kennen und für eine erfolgreiche Interessenvertretung nutzen. Den Dienststellenleitungen und Personalabteilungen bietet der Basiskommentar Informationen und Empfehlungen für die Zusammenarbeit mit den Vertretungen und Organisationen der Beschäftigten. Der Anhang enthält den Text der Wahlordnung, eine Einführung zur Wahlordnung und einen Fristenkalender. Lore Seidel, Richterin am Arbeitsgericht in Cottbus und Vizedirektorin des Arbeitsgerichts Cottbus

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