Personalvertretungsrecht Hessen

Ihre Rechte als Personalvertretung

Diese Kommentierung zum Personalvertretungsrecht Hessen richtet sich sowohl an neu gewählte Personalvertretungsmitglieder, die sich schnell mit den Grundzügen des Personalvertretungsrechts vertraut machen wollen, als auch an erfahrene Profis.

Der praxisorientierte Kommentar enthält:

  • Präzise Erläuterungen zu den einzelnen Paragrafen
  • Aktuelle Rechtsprechung mit zahlreichen Querverweisen
  • Beispiele aus der Personalratspraxis
  • Fristenkalender
  • Wahlvordruckmuster und zusammenfassende Erläuterungen zu wesentlichen Bestimmungen der Wahlordnung
  • Übersichtliche Schaubilder zum besseren Verständnis

Berücksichtigt das Gesetz zur Novellierung des Hessischen Personalvertretungsrechts vom März 2023. Das Personalvertretungsgesetz wurde seit seiner Neufassung im Jahr 1988 nur punktuell geändert. Nunmehr erfolgte eine vollständige Überarbeitung. Um die Anwenderfreundlichkeit des Gesetzes zu erhöhen, wurde eine übersichtlichere Gliederung eingefügt und gleichzeitig wurden grundsätzliche Regelungen an den Anfang des Gesetzes vorgezogen. Dies wurde in der umfangreichen Kommentierung berücksichtigt.



Walter Spieß war 25 Jahre Vorsitzender des dbb Hessen und leitete die Grundsatzkommission Personalvertretungsrecht des dbb beamtenbund und tarifunion auf Bundesebene. Infolge seiner langjährigen gewerkschaftlichen und personalrätlichen Tätigkeit verfügt er über einen reichhaltigen Erfahrungsschatz in allen beamten- dienst- und personalrechtlichen Fragen und ist mit der praktischen Umsetzung bestens vertraut. Seit vielen Jahren erfolgreicher Fachautor.

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Personalvertretungsrecht Hessen Walter Spieß

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