Personen- und Kapitalgesellschaften. Begriff und Abgrenzung
Autor: | Göth, Marco |
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EAN: | 9783346255754 |
Auflage: | 001 |
Sachgruppe: | Recht |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 32 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Veröffentlichungsdatum: | 29.09.2020 |
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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Düsseldorf früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Ständig begegnen uns Abkürzungen hinter Firmennamen. Aber was steckt genau hinter diesen Abkürzungen? All diese Abkürzungen sind Kürzel für eine Gesellschaftsform. Mit deren Abgrenzung und Erklärung befasst sich diese Arbeit. Privatrechtlich kann ein Unternehmen entweder als Einzelunternehmen oder als Gesellschaft betrieben werden. In der Bundesrepublik Deutschland wird ein großer Teil der wirtschaftlichen Aktivitäten von Personenvereinigungen unternommen, die als Gesellschaften bezeichnet werden. Das Wort Gesellschaft ist in der Rechtssprache der Oberbegriff für alle privatrechtlichen Personenvereinigungen. Viele wichtige Produkte und Dienstleistungen können nur von Organisationen erzeugt werden, die Tausende von Mitarbeitern haben. Aber auch schon für kleinere Aufgaben erweist sich die Bildung einer privaten Organisation als notwendig und sinnvoll, da auf diese Weise persönliche und finanzielle Ressourcen vieler Personen für die Verfolgung gemeinsamer Zwecke kombiniert werden können. Genau aus diesem Grund ist der Zusammenschluss mehrerer Personen so beliebt. Die Vorschriften über solche Zusammenschlüsse finden sich im Gesellschaftsrecht, dessen Gegenstand die privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten gemeinsamen Zwecks durch Rechtsgeschäft begründet werden, sind. Das Gesellschaftsrecht findet seine Rechtsnatur im BGB, HGB, AktG und GmbHG. Unterteilt werden Gesellschaften in zwei Gruppen - Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.