Pflegesachverständige und Beratungsberufe in der Pflege
Autor: | Anette Oberhauser |
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EAN: | 9783668113183 |
eBook Format: | PDF/ePUB |
Sprache: | Deutsch |
Produktart: | eBook |
Veröffentlichungsdatum: | 21.12.2015 |
Untertitel: | Berufsbild und Methodenlehre |
Kategorie: | |
Schlagworte: | Beweisaufnahme Case-Manager Gericht Gutachten Gutachten schreiben Heimaufsicht MdK Neutralität Pflege Pflegeberater Pflegekassen Pflegesachverständiger Privatgutachten Sachbearbeiter Sachverständiger Strengbeweis bei Gericht auftreten |
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Fachbuch aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Sonstiges, , Sprache: Deutsch, Abstract: Gerade durch das Pflegestärkungsgesetz hat die unabhängige Pflegeberatung einen größeren Stellenwert als jemals zuvor erreicht. Beratende Berufe in der Pflege befinden sich durch die Neuregelung in einem Spannungsfeld zwischen neutraler Begutachtung und einfühlsamer Anspruchsdurchsetzung für ihre Klienten. Auch in einem Beratungskontext wird in Fach- und Weiterbildungen erwartet, Grundzüge der Pflegebegutachtung, zumindest im Bereich der Pflegeeinstufung, zu beherrschen. In jahrzehntelanger Dozententätigkeit, auch schon zu Zeiten, als Pflegesachverständiger noch ein völlig neuer Berufsstand war, zeigte sich, dass Pflegebegutachtung auch in ihrer Methodik lehr- und lernbar ist, und die Erstellung von Gutachten nicht nur auf die Erfahrung des Sachverständigen und seine berufliche Fachkunde gestützt werden muss. Ganz besonders Gutachten, die dem Gericht als Beweismittel des Strengbeweises nutzen sollen, sind für das Gericht nachvollziehbar aufzubereiten. Ähnliches gilt in einem Beratungskontext, um dem Klienten eine Entscheidungsgrundlage zu bieten. Hierfür gibt es einige Aufbautechniken, methodische Besonderheiten und sprachliche Hinweise, die es dem angehenden Pflegesachverständigen leichter machen, sich angemessen schriftlich wie mündlich bei Gericht und gegenüber Privatauftraggebern zu präsentieren. In dieser Arbeit wird daher pflegefachliches Fachwissen zwar in einem Kapitel erwähnt werden, wesentlich ist jedoch die Rechtstellung des gerichtlich bestellten Sachverständigen, des Privatsachverständigen, die Methodik der Gutachtenerstellung und Handlungsanleitungen für den Sachverständigen. Die vorliegende Publikation soll dem Leser ermöglichen nach der Lektüre sorgfaltsgerecht die Bedeutung der Gutachten aus den beiden wichtigen Bereichen der Pflege (Pflegeeinstufung und Pflegehaftung) zu erkennen und seine berufliche Stellung zu wahren. Der Leser soll weiterhin in der Lage sein, ein Gutachten unternehmerisch und kostentechnisch zu beurteilen. Pflegebegutachtung findet aufgrund der Vielfalt ihrer potentiellen Anwender in einem sehr heterogenen Berufsfeld statt, dem aber gemeinsam ist, dass der Sprung vom praktischen Pflegealltag in die Autorenschaft eines Gutachtens, auch hinsichtlich der Sprachebene gelingen soll. Deshalb ist diese Publikation auch für diejenigen bestimmt, die nicht bei Gericht auftreten, aber behörden- oder hausintern pflegefachliche Einschätzungen abzugeben haben.
Geboren 1969 in Altötting ist Frau Dr. Oberhauser seit 1997 als freiberufliche Dozentin und seit 15 Jahren selbständig in eigener Rechtsanwaltskanzlei tätig. Die Vielfalt der Themenstellungen, die das Gesundheitsrecht gerade in der Naturheilkunde und Pflege bietet, hat sie seit jeher auch persönlich sehr interessiert. Deshalb hat sie sich schon früh auf Medizinrecht, insbesondere mit Schwerpunkt alternative Heilverfahren und Pflegerecht spezialisiert. In diesem Spezialgebiet hat sie 2005 promoviert und erlangte dann zu Beginn des Jahres 2008 die Zulassung als Fachanwältin für Medizinrecht. Frau Dr. Oberhauser ist laufend als freiberufliche Dozentin für Bildungsträger und die Hamburger Fernhochschule tätig. Sie hält ihren Unterricht mit ansteckender Begeisterung für ihre Spezialgebiete.
Geboren 1969 in Altötting ist Frau Dr. Oberhauser seit 1997 als freiberufliche Dozentin und seit 15 Jahren selbständig in eigener Rechtsanwaltskanzlei tätig. Die Vielfalt der Themenstellungen, die das Gesundheitsrecht gerade in der Naturheilkunde und Pflege bietet, hat sie seit jeher auch persönlich sehr interessiert. Deshalb hat sie sich schon früh auf Medizinrecht, insbesondere mit Schwerpunkt alternative Heilverfahren und Pflegerecht spezialisiert. In diesem Spezialgebiet hat sie 2005 promoviert und erlangte dann zu Beginn des Jahres 2008 die Zulassung als Fachanwältin für Medizinrecht. Frau Dr. Oberhauser ist laufend als freiberufliche Dozentin für Bildungsträger und die Hamburger Fernhochschule tätig. Sie hält ihren Unterricht mit ansteckender Begeisterung für ihre Spezialgebiete.