Pflicht eines Markenherstellers zur Belieferung von Online-Shops

Totgesagte leben länger. Nach dem Platzen der Dotcom-Blase um die Jahrtausendwende sahen viele das Ende der Internetgeschäftsmodelle gekommen. Für den Bereich der Markenprodukte musste dies nach der fulminanten Pleite des Fashion-¿e-tailers¿ boo.com im Jahre 2000 in besonderem Maße gelten. Doch der E-Commerce erfreut sich größerer Beliebtheit als jemals zuvor. Dabei hat auch die Bandbreite der angebotenen Güter zugenommen und sich diversifiziert. Lange Zeit bestimmten der Bücherkauf bei amazon.de, die Schnäppchenjagd bei ebay.de oder die Urlaubsbuchung bei expedia.de das Bild des E-Commerce. Mittlerweile haben jedoch auch im Internet das Angebot und die Nachfrage nach Marken- und Luxusgütern zugekommen. Die Hersteller sehen hierin jedoch oftmals eher eine Bedrohung ihrer Marke als eine Chance, neue Absatzkanäle zu etablieren. Insbesondere in das Visier der Hersteller sind dabei Internet-Shops geraten, die innerhalb eines selektiven Vertriebssystems agieren oder Zugang zu einem solchen System begehren. Die Hersteller fürchten um ihr Markenimage und die Shop-Betreiber um ihre Umsätze. Bei einer solchen Interessenkollision scheint der Gang zu den Gerichten unvermeidlich.

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