Planung im Untergrund

Auf der Erdoberfläche werden zur Steuerung der Ansiedlung von Vorhaben die bekannten und bewährten Instrumente des Raumordnungs- und Fachplanungsrechts genutzt. Die erkennbare Nutzungsverdichtung des Untergrundes wird zur Anwendung planungsrechtlicher Instrumente als Grundlage für die Setzung von Prioritäten auch bei dessen Nutzung führen. Es wird untersucht, ob das für die Zulassung untertägiger Vorhaben anwendbare fachgesetzliche Instrumentarium in der Lage ist, die vielfältigen Ansprüche an den Raum in Ausgleich zu bringen. Da fachübergreifende Planung grundsätzlich der Raumordnung obliegt, wird untersucht, inwieweit der Untergrund schon auf dieser Ebene effektiv gesteuert werden kann.