Politische Theorie und Legitimation monarchischen Handelns. Karl V. und die Türkenkriege

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Geschichte Europas - Neuzeit, Absolutismus, Industrialisierung, Note: 1,9, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Zentrum für Europäische Geschichts- und Kulturwissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Renaissance wird oft wahrgenommen als eine Zeitspanne des Aufbruchs im Zeichen der Emanzipation des Individuums. Die anthropozentrische Philosophie des Humanismus und der Anfang moderner Staatlichkeit im Sinne der Volkssouveränität, gelten dabei als Ecksteine der frühen Moderne. Diese Fortschrittsnarrative dominieren v.a. die populärwissenschaftliche Deutung. Ihnen steht in der historischen Forschung eine Interpretationsgeschichte gegenüber, welche die Renaissance als Krisenepoche betrachtet. Die Grundlage für diese Krise sieht Jacob Burckhardt in der Erosion des Kaisertums und Papsttums, seit dem 14. Jahrhundert. Während die Kaiser zu keiner eigenständigen Italienpolitik mehr fähig waren, hatte das Papsttum durch seine Verwicklung in die verschiedenen politischen Konflikte an Glaubwürdigkeit verloren. Der Verfall dieser Instanzen führte nach Burckhard zu einem Legitimitätsverlust der dynastischen Feudalherrschaften. In dieses Vakuum traten nun die klassischen Renaissancefürsten als neuer Fürstentypus, zu denen er auch Karl V. zählt. Da dieser seine Herrschaft aber betont traditionell verstand, war der Charakter derselben stets umstritten. Gerade in der deutschen Historiographie, wie Arno Strohmeyer trefflich darstellt, oszillierte das Bild Karls V. zwischen Anachronismus und Modernismus. So ordnete Peter Rassow Karls Kaiseridee ganz dem Mittelalter zu, und grenzt sie von den entstehenden Nationalstaaten ab. Dagegen sieht Karl Brandi den dynastischen Gedanken des Kaisers als dominant an. In Kombination mit der universalen Kaiseridee habe dieser den Grundstein für den späteren Absolutismus gelegt, sodass er hier bereits ein Konzept von Staatsräson ausmacht. Johannes Burckhardt identifizierte unter Karl V. ebenso einen Staatsbildungsprozess, nur eben nicht auf nationaler Ebene. Zum ideengeschichtlichen Hintergrund der Herrschaftsidee Karls V. sind die Forschungen von Franz Bosbach und Hans-Joachim König wegweisend. Von diesen Studien ausgehend lässt sich mit Rückblick auf Karl Brandi, die Universalmonarchie Karls V. als eine 'alternative Staatsräson' auf methanationaler Ebene verstehen. Als die Staatsräson eines gescheiterten Staatsbildungsprojektes. Nimmt man diese Prämisse an, so stellt sich die Frage ob hier auch Züge der Staatsräson zu tragen kommen, wie sie Friedrich Meinecke auf nationaler Ebene, beginnend mit Machiavelli, beschreibt.

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