Polizeibeamte als Zeugen vor Gericht
Autor: | Artkämper, Heiko Jakobs, Carola |
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EAN: | 9783801109097 |
Auflage: | 003 |
Sachgruppe: | Recht |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 288 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Veröffentlichungsdatum: | 06.07.2022 |
Untertitel: | Zeugenrolle und Sachverständigenstatus |
Schlagworte: | Polizeirecht Strafprozessrecht - Strafprozessordnung - StPO Strafrecht |
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Polizeibeamte sind - wie andere Bürger auch - in die staatsbürgerlichen Zeugenpflichten eingebunden. Auch als Sachverständige treten sie vermehrt im Strafverfahren vor Gericht auf. In beiden Funktionen tragen sie eine entscheidende Verantwortung für den Ausgang des Verfahrens. Allerdings kann das gegenseitige Verhältnis von Polizeibeamten auf der einen und Justiz - verstanden im Sinne von Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung - auf der anderen Seite von Missverständnissen geprägt werden. Unterschiedliche Aufgaben und Funktionen der Verfahrensbeteiligten können dafür ausschlaggebend sein. In den polizeilichen Ermittlungsverfahren ist der Polizeibeamte weitgehend selbstständiger Ermittler. In der Hauptverhandlung ist er Zeuge oder Sachverständiger, der Rechenschaft über seine Arbeit abzulegen hat und dessen Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit geprüft wird. Besonderes Augenmerk richtet die Verteidigung auf die Verwertbarkeit polizeilicher Vernehmungen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Die gesamte Arbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft wird in Frage gestellt und damit nach unzulässigen Maßnahmen gesucht, für die Beweisverwertungsverbote geltend gemacht werden können. Dies ist im Rechtsstaat so vorgesehen und drängt den Beamten nur scheinbar in eine Verteidigungsrolle. Gleichwohl wird diese Vorgehensweise als unangenehm empfunden und verunsichert manchen Zeugen und Sachverständigen. In diesem Buch vermitteln die Autoren das erforderliche Wissen für Polizeibeamte, um vor Gericht die notwendige Handlungssicherheit zu erlangen. Gleichzeitig wollen sie das - oftmals unterschätzte - Verantwortungsbewusstsein des Polizeibeamten für seine Aufgaben in einem rechtsstaatlichen und fairen Strafprozess schärfen.