Präventive Gewinnabschöpfung im Polizeirecht.

Das Werk beschäftigt sich primär mit dem niedersächsischen Landesrecht und diskutiert unter Einbeziehung eigenständig erhobener Umfragewerte gründlich Voraussetzungen und Grenzen der Präventiven Gewinnabschöpfung. Es bespricht Begriff und Historie, zeigt, dass der strafrechtlich geprägte Terminus nun ebenso für gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen steht, sowie, dass im Rahmen der Kompetenz strafrechtliche Normen teils illegitim und nicht rechtlich vorrangig sind. Zur sachlichen Zuständigkeit zeigt es eine Regelungslücke auf und erarbeitet einen Gesetzesvorschlag. Die Arbeit diskutiert u. a., warum der Sachbegriff auch Unkörperliches wie Buchgeld erfasst. Sie zeigt Indizes auf, die eine gegenwärtige Gefahr begründen können, und Anforderungen für eine Widerlegung der Eigentumsvermutung. Sie legt dar, dass ein Einschreiten auch bei Unkenntnis des Berechtigten zulässig sein kann und dass ein generell unantastbares Schonvermögen nicht existiert. Festgestellt wird außerdem, dass die Nds. SOG-Reform vom 20.05.2019 keine Veränderung der Arbeitsergebnisse bewirkte.

Katharina M. Peukert studied law at the Gottfried Wilhelm Leibniz University in Hanover from 2006 to 2011 and passed the First Law Examination. During her studies at the same university, she was employed at the Chair of Administrative Sciences of Prof. Dr. Hubert Treiber, at the Dean's Office and at the Chair of Public Law and Philosophy of Law of Prof. Dr. Kai Waechter. There she worked and completed her doctorate following her studies from 2012 to 2020. Since 2019, she has been a legal trainee at the Higher Regional Court of Celle.