Praktikumsbericht Jugendgerichtshilfe

Praktikumsbericht / -arbeit aus dem Jahr 1993 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 2, Universität der Bundeswehr München, Neubiberg (Fachbereich Pädagogik), Veranstaltung: Sozialpädagogik, Sprache: Deutsch, Abstract: 'Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftlichen Persönlichkeit.' (KJHG, Seite 4). Dieser Satz im Kinder- und Jugendhilfegesetz, kurz KJHG, garantiert jungen Menschen ihr Recht auf Erziehung. Wie dieser Rechtsanspruch in die Praxis umgesetzt wird, wollte ich in meinem Praktikum, das ich im Rahmen meines Studienganges Pädagogik, mit der Vertiefungsrichtung Sozialpädagogik absolvierte, kennenlernen. Dieses erste Praktikum soll eine Art 'Schnupperpraktikum' von vierwöchiger Dauer sein und dem Praktikanten einen kurzen Einblick in das Tätigkeitsfeld des Sozialpädagogen ermöglichen. Ich leistete mein Praktikum vom 30.08.1993 bis zum 24.09.1993 im Jugendamt X. in der Abteilung Jugendgerichtshilfe ab. Es existierten für mich mehrere Gründe ausgerechnet diesen Praktikumsplatz zu wählen. Zunächst wollte ich auf jeden Fall in einem Jugendamttätig sein, da ich hoffe, nach meiner Dienstzeit in der Bundeswehr einen Arbeitsplatz in einem Jugendamt zu erhalten. Außerdem bot sich X. an, da ich dort eine Wohnung besitze. Als ich mich mit dem Jugendamt in Verbindung setzte, wurde mir ein Praktikumsplatz in der Jugendpflege oder in der Jugendgerichtshilfe angeboten. Da mir die Einrichtung der Jugendgerichtshilfe unbekannt war und es mich interessierte, wie eine Institution zwischen dem Gedanken des 'Bestrafens' und dem des 'Erziehens' vermittelt, entschied ich mich für den Praktikumsplatz bei der Jugendgerichtshilfe.

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