Praxisleitfaden zum neuen europäischen Produktsicherheitsrecht

Am 13.12.2024 tritt in der EU die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) in Kraft - die umfassendste Reform des europäischen Produktsicherheitsrechtes seit Jahrzehnten. Die GPSR erweitert bestehende Unternehmenspflichten und berücksichtigt erstmals bislang vernachlässigte Risiken im Zusammenhang mit neuen Technologien sowie dem Online-Handel. Mit wenigen Ausnahmen findet die GSPR auf alle Produkte Anwendung, so dass sich sehr viele Unternehmen rechtzeitig auf die neuen Regelungen einstellen müssen. Dieser Praxisleitfaden gibt eine leicht verständliche Einführung zur GPSR und ordnet die neue Verordnung zunächst in das Gesamtsystem des europäischen Produktsicherheitsrechts ein. Diese Einordnung ist notwendig, weil die GPSR manche Fragen nicht eigenständig regelt, sondern auf andere Rechtsakte verweist. Im Hauptteil des Buches werden die wesentlichen Vorschriften der GPSR erläutert. Zentrale Aspekte sind hierbei die Bewertung der Sicherheit von Produkten, die Pflichten der Wirtschaftsakteure sowie die nun wesentlich erweiterten Vorschriften zu Sicherheitswarnungen und Produktsicherheitsrückrufen. Neu sind insbesondere die verpflichtende Nutzung des Safety-Business-Gateway und des Safety-Gate-Portals, die Rückverfolgbarkeitsanforderungen für bestimmte Produkte, die Pflichten für Anbieter von Online-Marktplätzen, die verpflichtende 'Rückrufanzeige' und die Möglichkeit von Verbandsklagen. Auch wenn die GPSR direkt anwendbar ist, bedarf sie dennoch der Ergänzung durch nationale Ausführungsvorschriften. Der Praxisleitfaden stellt daher auch den aktuellen Entwurf für die Anpassung des deutschen Produktsicherheitsgesetzes an die GPSR vor und schließt mit einer Bewertung der Verordnung bzw. einem Ausblick auf die künftige Rechtsentwicklung ab.

Prof. Dr. Ulrich Ellinghaus, LL.M. ist Rechtsanwalt bei Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern tätig. Er berät und vertritt Unternehmen zu Fragen des Produktsicherheitsrechts. Dr. Andreas Neumann, B.A., M.A., LL.M. (NYU) ist als Rechtsanwalt bei Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern tätig. Seine Beratungstätigkeit bezieht sich insbesondere auf Fragen des Öffentlichen Wirtschaftsrechtes mit Schwerpunkt im Bereich Produktregulierung.

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