Preise und Preisprüfungen bei öffentlichen Aufträgen

Zum Werk Bei Aufträgen des Bundes, der Länder oder der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie bei Aufträgen von sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts unterliegt die Preisbildung der "Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen" (VO PR Nr. 30/53). Ist die damit grundsätzlich erforderliche Vereinbarung von Marktpreisen nicht möglich, hat eine Abrechnung der Leistungen nach den "Leitsätzen zur Preisbildung auf Grund von Selbstkosten" zu erfolgen (Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP)). Der bewährte Standardkommentar zur VO PR Nr. 30/53 und LSP kommentiert wieder auf aktuellem Stand das Preisrecht für Öffentliche Aufträge. Damit ist er allen unmittelbar oder mittelbar damit Befassten ein zuverlässiger Ratgeber und gibt Sicherheit in allen auftretenden rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und handhabungstechnischen Zweifelsfragen. Vorteile auf einen BlickStandardkommentar für die PraxisSicherheit bei rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und handhabungstechnischen Zweifelsfragen Zur Neuauflage Die Neubearbeitung bringt das Werk auf den Stand Frühjahr 2023. Aktuell ausgewertet wurde auch die jüngste höchstrichterliche Rechtsprechung sowie alle Literaturangaben. Zielgruppe Für alle Beratenden in Behörden, Unternehmen sowie für Rechtsanwaltschaft und Gerichte.

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