Prinzipienbasiertes Recht und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Rahmen von Solvency II

Dem Solvency-II-Recht wird auf europäischer wie auf nationaler Ebene ein neuer, besonderer Rechtscharakter als prinzipienbasiertes Recht zugeschrieben. Die Erwägungsgründe der Solvency-II-Richtlinie verwenden diese Charakterisierung zwar nicht, in der langen Vorbereitungsphase der Richtlinie wurde aber von Beginn an in unzähligen Dokumenten ein prinzipienbasierter Ansatz proklamiert.

Man fragt sich neugierig: Was ist so außergewöhnlich an dem Solvency-II-Recht, dass sein Rechtscharakter als prinzipienbasiertes Recht ausdrücklich betont wird? Was genau bedeutet der Begriff "prinzipienbasiertes Recht"? Wo kommt der Begriff her und welche Zwecke werden mit dem propagierten Übergang von regelbasiertem zu prinzipienbasiertem Recht verfolgt? Und schließlich die für die Rechtspraxis wichtigste Frage: Wirkt sich der besondere Rechtscharakter auf die Auslegung und praktische Anwendung des neuen Rechts aus?

Antworten darauf gibt Prof. Dr. Manfred Wandt im vorliegenden Vortrag, den er bei der 36. Jahrestagung des Instituts für Versicherungswissenschaft der Universität Mannheim gehalten hat.

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