Private Enforcement im europäischen Beihilferecht

Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Veranstaltung: Subventionen und öffentliche Aufträge im internationalen Kontext, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Begriff der staatlichen Beihilfe umfasst im Europarecht 'staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen', Art. 107 Abs. 1 AEUV . Dazu gehören nicht nur Subventionen , sondern u.a. die Übernahme von Garantien und der Verkauf von Grundstücken unter dem Marktpreis . Sie sind immer dann 'mit dem Binnenmarkt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten beeinträchtigen.', Art. 107 Abs. 1. Das europäische Beihilferecht unterstützt damit das Ziel, ein System des unverfälschten Wettbewerbs zu schaffen und somit allen Unternehmen auf dem Markt zu gleichen Bedingungen zu verhelfen. Dabei sind die Adressaten der Regeln zum Beihilferecht nicht die Unternehmen, sondern die Mitgliedsstaaten der EU. Für sie sind staatliche Beihilfen zuvorderst ein Gestaltungsmittel der Wirtschaftspolitik. Aber nicht immer halten die Gewährer der Beihilfe die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts ein, wenn sie z.B. Aufträge im öffentlichen Nahverkehr vergeben oder steuerliche Vergünstigungen im Gesetz vorsehen . In der Folge kann es für die Wettbewerber der Beihilfeempfänger zu Marktanteilseinbußen, Auftragsverlusten oder gar zur Insolvenz kommen. Um gegen rechtswidrige Beihilfen vorzugehen sieht das Gemeinschaftsrecht bereits Optionen für die Kommission und die nationalen Gerichte vor . Was aber, wenn diese ihren Aufgaben nicht nachkommen? Wie können dann die Wettbewerber gegen diese Beihilfen vorgehen? Im Folgenden soll in einer Bestandsaufnahme erörtert werden, welche Ansprüche den Konkur¬renten zivilrechtlich zur Verfügung stehen und Verbesserungsmöglichkeiten im Rechtssystem der Beihilfe für die Zukunft suchen.

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