Private als Sparkassenträger.

Mit dem Berliner Sparkassenmodell hat der Landesgesetzgeber die ausgetretenen Pfade des Sparkassenorganisationsrechts verlassen. Die vor allem europarechtlich determinierte Neuregelung ermöglicht eine weitreichende Einbeziehung Privater in die Sparkassenorganisation. Angesichts der angespannten Lage der öffentlichen Haushalte und der von Privatbanken erkannten Notwendigkeit der Stärkung des Privatkundengeschäfts ist das Berliner Sparkassenmodell eine mögliche Gestaltungsoption auch für andere Bundesländer. Fabian Alexander Quast geht den im Vorfeld geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Berliner Sparkassenmodell nach und behandelt dabei grundlegende Fragen im Zusammenhang mit der Organisation von Verwaltungseinheiten durch das Landesrecht. Im Mittelpunkt stehen neben dem Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip die Vorgaben des einfachen Bundesrechts, insbesondere des Gesetzes über das Kreditwesen und des Aktiengesetzes.