Privatfinanzierung der Verkehrsinfrastruktur

Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Verkehrswissenschaft, Note: 2,0, Universität zu Köln (Seminar für Verkehrswissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur ist eine tragende Komponente moderner Volkswirtschaften und die Grundlage wirtschaftlichen Wachstums. Durch die Verkehrsinfrastruktur werden innerhalb eines Landes Ballungsräume miteinander verbunden. Standorte, welche in unzureichendem Maße an eine funktionierende und effiziente Verkehrsinfrastruktur angebunden sind, verlieren an Attraktivität. Eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur bildet die Grundlage für Arbeitsteilung, Standortdifferenzierung und den Handel. Im Zuge knapper Haushalte stellt sich jedoch zunehmend die Frage, ob die Verkehrsinfrastruktur wie bisher über staatliche Haushalte finanziert werden kann, oder ob über neue privatwirtschaftliche Konzepte und deren Leistungsfähigkeit nachgedacht werden muß.Je nach Art des benutzten Verkehrsweges läßt sich die Verkehrsinfrastruktur nach den verschiedenen Verkehrsträgern unterscheiden. Diese werden abgegrenzt in: - Straßenverkehr, - Schienenverkehr, - Luftverkehr, - Binnenschiffahrt. Die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur wird im Bundesverkehrswegeplan festgelegt. Dem Luftverkehr kommt hier eine Sonderrolle zu, da sich die Flughäfen grundsätzlich selber finanzieren. Sie sind keine Bundesverkehrswege und somit kein Bestandteil der Bundesverkehrswegeplanung. Deshalb soll der Luftverkehr in dieser Betrachtung vernachlässigt werden. Ein weiteres Kriterium bildet das Transportobjekt, welches auf dem Verkehrsträger transportiert wird. Man unterscheidet hierbei in: - Güterverkehr, - Personenverkehr, - Nachrichtenverkehr. Als Argument für die staatliche Bereitstellung der Verkehrsinfrastruktur wird angeführt, daß es sich um ein öffentliches Gut handelt, welches die staatliche Bereitstellung erforderlich macht. Die Marktregulierung - also die staatliche Intervention in das Marktgeschehen - wird als Instrument gegen Marktversagen angeführt. Gemäß der Theorie der öffentlichen Güter dienen als Unterscheidungskriterien externe Effekte, Ausschlußprinzip und Nichtrivalität der Nachfrager. Im Verkehrssektor wird mit der besonderen Bedeutung externer Effekte in der Transportwirtschaft, der den Verkehrsmärkten anwohnenden Tendenz zu ruinösem Wettbewerb und der Existenz von natürlichen Monopolen argumentiert. Allerdings treffen die Kriterien des öffentlichen Gutes weder für die Verkehrsinfrastrukturleistungen, noch für die Verkehrsträger zu.

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