Privatisierung öffentlicher Unternehmen und Vergaberecht

Inhaltsangabe:Einleitung: Auch wenn im Zuge der gegenwärtigen Finanzkrise mehr von Ver- als von Entstaatlichung die Rede ist, wird das Thema der Privatisierung so wie auch in den letzten zwei Jahrzehnten eine wichtige Bedeutung behalten. Dafür sprechen drei wesentliche Gründe: Zum einen haben die Kommunen erkannt, dass viele öffentliche Aufgaben besser und günstiger durch Private oder in Zusammenarbeit mit privaten Partnern erfüllt werden können. Das kann im Einzelfall auch Angelegenheiten der Daseinsvorsorge mit einschließen. Dahinter steht die (wirtschafts-)liberale Anschauung, dass privates Unternehmertum die Wünsche der Bürger viel effizienter befriedigen kann als das staatlichen Unternehmen möglich ist. Zum anderen übt die Europäische Kommission seit längerem einen spürbaren Privatisierungsdruck auf die Mitgliedstaaten aus, da Privatisierungen generell wettbewerbspolitisch gern gesehen sind. Zwar fehlt der Kommission die Rechtsgrundlage, Privatisierungen verbindlich zu fordern, allerdings werden insbesondere Umstrukturierungsbeihilfen von ihr meist nur unter der Bedingung genehmigt, dass sich das betreffende Unternehmen privatem Kapital öffnet. Man erhofft sich dadurch, dass mit einer neuen Unternehmensführung das Risiko einer erneuten Beihilfengewährung sinkt. Ohne eine solche Zusage droht oft eine langwierige Prüfung, deren Ergebnis schwer vorauszusagen ist. Letztlich ist es oft auch die Finanznot der öffentlichen Hand, die sie dazu zwingt, staatliches Vermögen an Private zu veräußern. Neben Immobilien kommen dafür insbesondere öffentliche Unternehmen oder Anteile an diesen in Frage. Derzeit strebt beispielsweise der Bund die Veräußerung von 24,9% seiner Anteile an der Transportsparte der Deutschen Bahn AG im Wege einer Kapitalmarktplatzierung (IPO) an. Aber auch auf Länder- und Kommunalebene gibt es eine Vielzahl von Unternehmen, deren Eigentum von der öffentlichen Hand in die Private übergegangen ist oder in Zukunft übergehen wird. Schätzungen zufolge ist die öffentliche Hand an mindestens 100.000 Unternehmen und Einrichtungen beteiligt. Dies können beispielsweise kommunale Ver- und Entsorgungsunternehmen, kommunale Wohnungsbaugesellschaften oder öffentlich-rechtliche Banken und Versicherungen sein. Grundsätzlich ist die Entscheidung der öffentlichen Hand, Anteile an öffentlichen Unternehmen zu veräußern, eine wirtschaftspolitische Entscheidung, die als solche ausschließlich in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt. Gemäß [...]