Privatversicherungsrecht

Das Privatversicherungsrecht ist eine gleichermaßen wissenschaftlich interessante und praktisch bedeutsame, zudem höchst lebendige Materie. Private Versicherungsverträge dienen ganz unterschiedlichen Zwecken. Diese Zwecke reichen von der Altersvorsorge für Verbraucher über den Schutz Geschädigter bei Verkehrsunfällen, Einbrüchen oder Unwettern bis hin zur weltweiten Deckung industrieller Risiken. Die Idee, derartige Risiken gegen Entgelt auf einen Versicherer zu übertragen, ist eine der großen geistigen Leistungen der Rechtsentwicklung. Dieses Lehrbuch unternimmt es, das Rechtsgebiet grundlegend und umfassend zu behandeln. Im Mittelpunkt steht das Vertragsrecht, das maßgeblich durch das im Jahr 2008 in weitem Umfang reformierte Versicherungsvertragsgesetz bestimmt wird. Die Vorgaben dieses Gesetzes prägen im Zusammenspiel mit dem AGB-Recht der §§ 305 ff. BGB wesentlich den zulässigen Inhalt Allgemeiner Versicherungsbedingungen. Die Darstellung des Vertragsrechts folgt dem typischen Verlauf eines Vertragsverhältnisses, von der Anbahnung über den Vertragsschluss sowie die Pflichten und Obliegenheiten der Parteien bis hin zu den verschiedenen Fällen der Vertragsbeendigung. Anschließend werden einige wesentliche Versicherungszweige und ihre Charakteristika näher beleuchtet, namentlich die Haftpflichtversicherung und die Sachversicherung in ihren verschiedenen Ausprägungen, die Rechtsschutzversicherung sowie die Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Unfall- und Krankenversicherung. Über die Kernmaterie des Versicherungsvertragsrechts hinaus umfasst das Lehrbuch insbesondere auch das Recht der Versicherungsaufsicht, das nicht zuletzt durch die Solvency II-Richtlinie zunehmend europäisch geprägt ist, sowie das mittlerweile durch die Rom I-VO neu kodifizierte Internationale Privatrecht. Zahlreiche Praxisfälle sind als Beispiele integriert, um die Materie zusätzlich zu veranschaulichen.