Privilegium minus - Bedeutung der Erhebung der Mark Österreich zum Herzogtum

Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2,0, Technische Universität Dresden (Institut für Geschichte), Veranstaltung: Proseminar: Fürstengeschlechter im deutschen Hochmittelalter, Sprache: Deutsch, Abstract: I Einleitung In der vorliegenden Arbeit wird die Bedeutung des Privilegium minus, also jener Urkunde des Jahres 1156, in der Kaiser Friedrich I. die Mark Österreich in ein Herzogtum umwandelte und dadurch Heinrich Jasomirgott zugleich herzogliche Rechte zuteil wurden, untersucht. Das Hauptanliegen dieser Arbeit soll dabei weniger auf methodologischen Untersuchungen der Urkunde selbst liegen, sondern es soll viel mehr versucht werden, die Besonderheiten dieser Urkunde und seine Bedeutung für Österreich selber herauszukristallisieren. Es soll sozusagen eine rechts- und verfassungsgeschichtliche Interpretation angestrebt werden. Es soll untersucht werden, ob die Festlegungen der Urkunde für die Mitte des 12. Jahrhunderts typisch waren oder ob sie eher ein Novum darstellten. Daraus resultiert natürlich die Frage, inwieweit das Privilegium minus einen logischen Schritt auf der Entwicklungsleiter des Hauses der Babenberger darstellte oder ob die Urkunde als ein radikaler Bruch mit bisherigen Entwicklungstendenzen anzusehen ist. Verfolgte das Kaisertum mit dieser Urkunde und der Fülle der in ihr festgehaltenen Rechte eine Neuordnung der Reichsstruktur oder kann das Privilegium minus lediglich als Reaktion auf die Streitigkeiten um das Herzogtum Bayern gewertet werden? Um den Klärungsbedarf dieser Fragen decken zu können, ist es notwendig, zunächst auf den Stand der Forschung einzugehen und die Entwicklung und Bedeutung des Hauses der Babenberger näher zu erläutern, sowie die Streitigkeiten um das Herzogtum Bayern kurz darzustellen. Im Hauptteil wird dann die Urkunde im Einzelnen untersucht. Dabei wird zunächst der Fürstenspruch untersucht, gefolgt von der Festlegung über die Mitbelehnung seiner Gattin Theodora, die Regelung der weiblichen Erbfolge, die Festlegungen über die libertas affectandi und die Gerichtsbarkeit im Herzogtum, um letztendlich die Bestimmungen der Hoffahrt und Heeresfolge genauer zu erläutern. Am Ende erfolgt dann die Zusammenfassung der Ergebnisse dieser Arbeit und der Literatur- und Quellennachweis. Mir erschien dieses Thema für eine Hausarbeit deshalb als geeignet, da sich anhand dieser Urkunde sehr schön der Weg der Forschung von der anfänglichen Einstufung als Fälschung hin zur Aussage über die Echtheit und immer neuen Interpretationsversuchen und Herangehensweisen darstellen lässt. [...]