Privilegium minus und Privilegium maius

Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: Sehr Gut, Johannes Kepler Universität Linz (Institut f. Europäische Rechtsgeschichte), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Name Privilegium minus (¿der kleine Vorteil¿) wurde als Abgrenzung gegenüber dem Privilegium maius gewählt, einer im 14. Jahrhundert erstellten Fälschung. Die beiden Urkunden werden in der historischen Forschung auch als ¿kleiner österreichischer Freiheitsbrief¿ bzw. als ¿großer österreichischer Freiheitsbrief¿ bezeichnet. Das Privilegium Minus hat als frühestes österreichisches Rechtsdokument besondere Bedeutung für die österreichische Rechtsgeschichte. Als Zugeständnis an Heinrich II. in Verwirklichung der Heerschildordnung gedacht, diente das Privilegium minus hauptsächlich zur Festigung der Stellung der Babenberger in Österreich und insbesondere zur Beibehaltung der (fürstlichen) Stellung Heinrichs II. ... PRIVILEGIUM MAIUS Beim Privilegium maius handelt es sich um eine von Herzog Rudolf IV. in Auftrag gegebene Fälschung. Der Anlass dafür ist strittig, man vermutet aber, dass der Grund für die Fälschung die Missachtung Österreichs in der Goldenen Bulle von 1356 gewesen sein könnte. Zumal Österreich nicht zum Kreis der Kurfürsten gehörte, kamen den Habsburgern die in der Goldenen Bulle festgelegten Privilegien nicht zu. Rudolf IV., zu diesem Zeitpunkt erst 19 Jahre alt, dürfte diese Zurücksetzung dermaßen verärgert haben, dass er versuchte durch eine gefälschte Urkundensammlung ein Machtgleichgewicht herzustellen. ...

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