Probleme der Einwilligungsfähigkeit Minderjähriger in ärztliche Behandlungen

Für die ärztliche Behandlung sind neben dem Abschluss eines Behandlungsvertrages auch die Aufklärung des Patienten sowie dessen Einwilligung erforderlich. Dies gilt auch für noch minderjährige Patienten. Anders als beim Behandlungsvertrag, den der Minderjährige in der Regel nicht selbst abschließen kann, ist die Frage nach seiner Befugnis, in die Behandlung einzuwilligen, gesetzlich nicht geregelt. Hier kann der Minderjährige gegebenenfalls selbst entscheiden - vorausgesetzt er verfügt über ein hinreichendes Krankheitsverständnis. Lars Lippert untersucht die für den ärztlichen Eingriff bei Minderjährigen in Rechtsprechung und Literatur diskutierten Altersgrenzen und Kriterien und prüft, ob diese in der täglichen Praxis für die Beurteilung der Einwilligungsfähigkeit minderjähriger Patienten geeignet sind. Mithilfe eines Fragebogens stellt er hierzu fest, wie angestellte und niedergelassene Ärzte verschiedenster Fachrichtungen bei der Prüfung der Einwilligungsfähigkeit vorgehen und welche Erfahrungen sie hierbei gesammelt haben.