Produkthaftpflichtversicherung

Inhaltsangabe:Einleitung: Ein Kleinunternehmer produziert Kondensatoren. Diese werden von seinem Abnehmer auf Leiterplatten aufgelötet und an Hersteller von Fernsehgeräten verkauft. Infolge von nachgewiesener Mangelhaftigkeit der Kondensatoren fängt die Leiterplatte Feuer und es kommt bei vielen Endverbrauchern zur völligen Zerstörung des Fernsehers, sowie zu erheblichen Schäden im Wohnbereich. Der Hersteller der TV-Geräte nimmt seinen Zulieferer auf Schadenersatz für diese Sachschäden in Anspruch. Darüber hinaus fordert er die Austauschkosten der Leiterplatten, aus der nicht unerheblichen Menge, der noch nicht ausgelieferten Fernseher. Im Regressweg verlangt der Zulieferer nun von dem Kleinunternehmer diesen Schaden zu ersetzten. Durch derartige Sachverhalte, welche in der Praxis nicht selten vorkommen, werden kleine Unternehmen, die ggf. nur Kleinstteile im Cent-Bereich herstellen, in die Haftung für Millionenschäden genommen. Dazu kommt der Umstand, dass solche Schäden nicht von der üblichen Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sind, wenn es sich um Vermögensschäden handelt. Doch auch dieses Risiko kann durch eine Versicherung abgedeckt werden. Das Produkthaftpflicht-Modell des GDV bietet Deckung für Personen-, Sach- und daraus entstandener weiterer Schäden, sowie bestimmte enumerativ in den Ziff. 4.2 - 4.6 ProdHB genannten Vermögensschäden. Im Folgenden wird die Vermögensschadendeckung der Produkthaftpflichtversicherung nach dem so genannten Produkthaftpflicht-Modell des GDV eingehend erläutert. Aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung wird besonderes Augenmerk auf die Aus- und Einbaukostenklausel der Ziff. 4.4 ProdHB unter Einschluss der fakultativen Deckung für den Einzelteileaustausch, die Reparatur oder andere Mangelbeseitigungsmaßnahmen der Ziff. 4.4.5 ProdHB gelegt. Diese Bedeutung lässt sich daran erkennen, dass die Schäden nach Ziff. 4.4 ProdHB der Anzahl nach den größten Anteil der zu regulierenden Schäden ausmachen.3 Die nachfolgenden Ausführungen beschränken sich im Wesentlichen auf die deckungsrechtlichen Aspekte, um darauf in besonderem Maße eingehen zu können. Es wird darüber hinaus kurz darauf eingegangen welche Deckungslücken entstehen können, wenn die fakultative Ziff. 4.4.5 ProdHB nicht in den Versicherungsschein aufgenommen wird. Dazu wird zunächst die Entwicklung und der Zweck des Produkthaftpflicht-Modells vermittelt, um darauf aufbauend dessen Einfluss auf die Versicherungswirtschaft als Grundlage für die Deckung des [...]

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