Projektstudie zum Hauptpraktikum an der Staatlichen Förderschule für Geistigbehinderte in Erfurt
Autor: | Bettina Stade |
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EAN: | 9783638208130 |
eBook Format: | ePUB/PDF |
Sprache: | Deutsch |
Produktart: | eBook |
Veröffentlichungsdatum: | 28.07.2003 |
Kategorie: | |
Schlagworte: | Erfurt Förderschule Geistigbehinderte Hauptpraktikum Praktikumsbegleitendes Projektstudie Seminar Staatlichen |
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Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Pädagogik - Heilpädagogik, Sonderpädagogik, Note: 2, Universität Erfurt (Sozial- und Sonderpädagogik), Veranstaltung: Praktikumsbegleitendes Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Arbeit sollen das sozial- bzw. sonderpädagogische Arbeitsfeld, hier besonders die Förderschule für Geistigbehinderte näher betrachtet und erläutert werden. Im ersten Teil möchte ich mich mit theoretischen Grundlagen beschäftigen und die Förderschule für Geistigbehinderte in Erfurt vorstellen. Im zweiten Teil werde ich den Verlauf meines Praktikums dokumentieren und meine Eindrücke im dritten Teil der Arbeit wiedergeben. Sozialpädagogik ist die Praxis und Theorie einer Erziehung bzw. eines pädagogischen Bereichs1. Aus der Sicht der traditionellen Pädagogik kam ihr vor allem die Aufgabe zu, sich um die sozialen Störfaktoren einer bürgerlichen Erziehung zu kümmern. Die pädagogisch nicht kontrollierbaren Einflüsse seitens der sozialen Herkunftsmilieus, der Straßen und Jugendkulturen galten (und gelten) als sozialpädagogische Arbeitsbezüge. Neben der Idee der Selbsterziehung gehört auch die Erziehung zur Gemeinschaft zum Aufgabenfeld der Sozialarbeit2. Personen mit Behinderungen waren vor der Entstehung der modernen Gesellschaft nur in begrenztem Maße ein relevantes soziales Problem. Erst allmählich entstanden spezifische Einrichtungen für Behinderte in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, geschaffen und getragen wurden diese Einrichtungen von einzelnen lokalen Institutionen oder caritativen Vereinigungen (z.B. evangelische Rettunghausbewegung). Eine systematische Behindertenfürsorge unter staatlicher Regie für alle Personen mit geistigen oder körperlichen Behinderungen konnte sich trotz dieser Ansätze nur mühsam entwickeln und somit als eigenständiger Aufgabenbereich ausdifferenzieren und etablieren3. [... 1 Mollenhauer 1988, S. 19. 2 Böhnisch 1999, S. 13 f. 3 Mair 1998, S. 37 f.