Prostitution - durch die Einführung des ProstG rechtlich eine Dienstleistung wie alle anderen?

Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 1,0, Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik (ehem. Hochschule für Wirtschaft und Politik), Veranstaltung: Stellung der Frau in Arbeitsrecht, Zivilrecht und Sozialrecht, 21 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Prostitution ist das Anbieten von entgeltlichen sexuellen Dienstleistungen. Ein Körperkontakt oder eine Durchführung der Dienstleistung ist dafür nicht notwendig, das bloße Anbieten der Gelegenheit (z.B. auf einem Kontakthof, in einer Bar o.ä.) genügt. Nach seriösen Schätzungen arbeiten in diesem Dienstleistungssektor ca. 400.000 Frauen und Männer, es gibt mehr als eine Million Kunden täglich und der Jahresumsatz beträgt rund 14,5 Milliarden ?. Prostitution ist also ein Faktor von erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung. Das Prostitutionsgesetz soll dem gesellschaftlichen Faktum Rechnung tragen und für die Arbeitenden eine größere rechtliche und soziale Sicherheit bringen. In dieser Untersuchung werden zunächst die von der Prostitution berührten Rechtsgebiete aufgezeigt, um dann nach dem Vergleich mit den Änderungen nach Einführung des Prostitutionsgesetzes die Dienstleistung der Prostitution mit anderen Dienstleistungen zu vergleichen. Der Blick ist hierbei nur auf die selbst gewählte und legale Form der Prostitution gelegt, also nicht Kinder-, Drogen- oder MigrantInnenprostitution.

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