Public Viewing im Urheber- und Lauterkeitsrecht

Die Fußballverbände FIFA und UEFA verlangen von den Ausrichtern einer Public-Viewing-Veranstaltung in Deutschland die Anerkennung ihrer Public-Viewing-Reglements sowie im Falle von »kommerziellen« Public-Viewings die Zahlung einer hohen Lizenzgebühr. Es stellt sich die Frage, aus welcher rechtlichen Grundlage die beiden Verbände dieses Recht ableiten oder ob diese durch die Veröffentlichung ihrer Reglements nicht vielmehr unlauter handeln.

Johannes Leutloff, geboren 1986, studierte von 2004 bis 2010 Rechtswissenschaft an den Universitäten in Jena und Aarhus. Nach dem Referendarexamen war der Autor als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena tätig und absolvierte parallel dazu den postgradualen Magisterstudiengang »Privates und Öffentliches Wirtschaftsrecht« in Jena.